Prostitution ist die gewerbsmäßige Ausübung sexueller Handlungen. Bis heute wird sie ebenso in hohem Maße nachgefragt wie sanktioniert.
Erst die vollständige Anerkennung der Prostitution als Beruf würde zum Abbau sozialer Benachteiligung der Prostituierten beitragen und ihre Rechtsposition und damit ihr Selbstbestimmungsrecht stärken. Nur hier kann der Ansatz für weitere Verbesserung liegen, auch und insbesondere für die Situation von ausländischen Prostituierten.
Prostitution ist in Deutschland eine rechtlich zulässige und steuerpflichtige Tätigkeit. Der mit dem Kunden geschlossene Vertrag - sexuelle Dienstleistung gegen Entgelt - ist heute zivilrechtlich gültig. Zudem steht weiblichen wie männlichen Prostituierten grundsätzlich der Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) offen, auch wenn sich hier in der Praxis noch vielfältigste Probleme zeigen. Prostituierte und Bordellbetreiber/-eigentümer bewegen sich immer noch in einem relativ schwierigen bis unklaren Rechtsraum. Sie werden bis heute reglementiert, kontrolliert und kriminalisiert.
Diese Unklarheiten und scheinbare Legalität bringen die Ausbeutungs- und Abhängigkeitsverhältnisse erst hervor.
Das wenig veränderte Strafrecht (Stichwort: Zuhälterei) und die nicht veränderten ausländerrechtlichen Regelungen manifestieren immer noch unwürdige Arbeitsbedingungen und verhindert arbeitsrechtliche Mindeststandards und somit selbst bestimmtes Arbeiten. Davon betroffen sind insbesondere die Prostituierten aus Ländern des Südens und Ostens, die über die Hälfte der Sexarbeiterinnen ausmachen.