Aufnahme der Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs von Menschenhandelsopfern - so genannte Freierbestrafung
Angeregt wird außerdem die Aufnahme der Bestrafung von Personen, die die Lage der Opfer sexueller Ausbeutung ausnutzen. Der Antrag wird in der Öffentlichkeit vielfach fälschlich unter dem Schlagwort "Freierbestrafung" behandelt. Dies ist missverständlich, da allein die Bestrafung der Freier von Opfern von Menschenhandel vorgesehen ist. Aber auch diese scheint uns nicht stichhaltig und geht aus unserer Sicht an den Realitäten vorbei und ist nicht durchdacht:
Sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt stellen in Deutschland einen zivilrechtlich wirksamen Vertrag zwischen Prostituierter und Kunden dar. Um Abhängigkeits- und Gewaltstrukturen in diesem Rahmen wirksam zu begegnen sind die Entkriminalisierung des Gewerbes insgesamt und die Schaffung rechtlich verbindlicher Grundlagen zentrale Kategorien.
Frauen, die Opfer von Menschenhandel wurden, geben dies den Freiern gegenüber sehr selten zu und versuchen im Gegenteil alles dafür zu tun, nicht erkannt zu werden, so dass ihre Situation von diesen Freiern auch nicht erkannt und ausgenutzt werden kann.
Gerade für Kunden ist hier eine Transparenz über faire Arbeitsbedingungen in den entsprechenden Etablissements und eine Aufklärung über die Situation von Prostituierten und Opfer von Menschenhandel notwendig. Eine Kriminalisierung der Kunden von vorn herein steht dieser gesellschaftspolitischen Zielsetzung entgegen.
Freier zu kriminalisieren bringt extrem negative soziale, gesundheitliche und rechtliche Konsequenzen für die in der Prostitution tätigen Frauen mit sich, egal ob es sich um Einheimische oder Migrantinnen handelt. Dies hat schon das Schwedische Modell bewiesen.
Gerade die Erfahrungen in Schweden zeigen, dass die Bestrafung der Freier dazu führt, dass sich die Arbeitsbedingungen für Prostituierten erheblich erschweren. Sie sind dazu gezwungen an entlegenen, unsicheren und isolierten Orten und Wohnungen zu arbeiten und müssen vielfach wieder die Dienste von "Vermittlern" in Anspruch nehmen, die sich gut bezahlen lassen und Druck auf die Frauen ausüben. Hier bilden sich neue Abhängigkeitsstrukturen die es zu vermeiden gilt. Selbst das schwedische Bundeskriminalamt fordert inzwischen die Rücknahme des Gesetzes, da eine Zunahme von Gewalt gegenüber Prostituierten festzustellen ist.
Opfer von Menschenhandel sind Opfer eines Verbrechens. Die Verfolgung der Täter ist in den §§ Menschenhandel/Schwerer Menschenhandel und bezüglich der Prostitutionskunden in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung (z.B. Vergewaltigung, Körperverletzung, sexuelle Nötigung) festgelegt. Für die Verfolgung von Straftaten halten wir diese Paragraphen für ausreichend. Nicht nachvollziehbar ist außerdem, warum bei der "Nutznießerbestrafung" nicht auch die Personen einbezogen werden, die die Lage der Opfer der Ausbeutung der Arbeitskraft (§233) ausnutzen.
Die größten Schwierigkeiten bei der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes entstehen durch Gesetze und Verordnungen, die konträr dazu stehen, wie das Baurecht, Ordnungsrecht, Ausländergesetz, Gaststättengesetz. Hier müssen Nachbesserungen dringend vorgenommen werden.