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Aufnahme der Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs von Menschenhandelsopfern - so genannte Freierbestrafung

Angeregt wird außerdem die Aufnahme der Bestrafung von Personen, die die Lage der Opfer sexueller Ausbeutung ausnutzen. Der Antrag wird in der Öffentlichkeit vielfach fälschlich unter dem Schlagwort "Freierbestrafung" behandelt. Dies ist missverständlich, da allein die Bestrafung der Freier von Opfern von Menschenhandel vorgesehen ist. Aber auch diese scheint uns nicht stichhaltig und geht aus unserer Sicht an den Realitäten vorbei und ist nicht durchdacht: Gerade die Erfahrungen in Schweden zeigen, dass die Bestrafung der Freier dazu führt, dass sich die Arbeitsbedingungen für Prostituierten erheblich erschweren. Sie sind dazu gezwungen an entlegenen, unsicheren und isolierten Orten und Wohnungen zu arbeiten und müssen vielfach wieder die Dienste von "Vermittlern" in Anspruch nehmen, die sich gut bezahlen lassen und Druck auf die Frauen ausüben. Hier bilden sich neue Abhängigkeitsstrukturen die es zu vermeiden gilt. Selbst das schwedische Bundeskriminalamt fordert inzwischen die Rücknahme des Gesetzes, da eine Zunahme von Gewalt gegenüber Prostituierten festzustellen ist.

Opfer von Menschenhandel sind Opfer eines Verbrechens. Die Verfolgung der Täter ist in den §§ Menschenhandel/Schwerer Menschenhandel und bezüglich der Prostitutionskunden in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung (z.B. Vergewaltigung, Körperverletzung, sexuelle Nötigung) festgelegt. Für die Verfolgung von Straftaten halten wir diese Paragraphen für ausreichend. Nicht nachvollziehbar ist außerdem, warum bei der "Nutznießerbestrafung" nicht auch die Personen einbezogen werden, die die Lage der Opfer der Ausbeutung der Arbeitskraft (§233) ausnutzen.

Die größten Schwierigkeiten bei der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes entstehen durch Gesetze und Verordnungen, die konträr dazu stehen, wie das Baurecht, Ordnungsrecht, Ausländergesetz, Gaststättengesetz. Hier müssen Nachbesserungen dringend vorgenommen werden.

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